Platz zum Atmen: Mindestgröße und Raumhöhe im Büro nach ArbStättV
Ein Schreibtisch, ein Stuhl und ein PC – reicht das schon für ein regelkonformes Büro? Nicht ganz. Damit Mitarbeiter effizient und vor allem gesund arbeiten können, gibt der Gesetzgeber klare Leitplanken vor. Wer die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die konkretisierende ASR A1.2 versteht, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine Basis für echte Produktivität.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie viel Quadratmeter jedem Mitarbeiter zustehen und warum die Deckenhöhe eine entscheidende Rolle spielt.
Die Basis: Was ist die ASR A1.2?
Die Arbeitsstättenverordnung selbst bleibt oft allgemein. Konkret wird es erst durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die ASR A1.2 befasst sich speziell mit Raumabmessungen und Bewegungsflächen.
Gut zu wissen: Hält sich ein Arbeitgeber strikt an die ASR A1.2, greift die sogenannte Vermutungswirkung – er erfüllt damit automatisch die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Quadratmeter-Check: Wie groß muss das Büro sein?
Die Fläche eines Büros ist mehr als nur die Summe der Möbel. Es geht um die Bewegungsfreiheit: Aufstehen, den Stuhl zurückrollen, den Schrank öffnen oder das Fenster erreichen – all das braucht Platz.
Richtwerte für die Bürofläche:
Einzelbüro: Hier gilt ein Richtwert von 8 bis 10 qm.
Grundfläche allgemein: Ein Arbeitsraum muss mindestens 8 qm groß sein. Für jeden weiteren Arbeitsplatz kommen mindestens 6 qm hinzu.
Großraumbüro: Aufgrund der höheren akustischen und psychischen Belastung liegen die Richtwerte hier höher, bei 12 bis 15 qm pro Arbeitsplatz.
Der Bildschirmarbeitsplatz im Detail:
Direkt am Schreibtisch muss die Bewegungsfläche mindestens 1,50 qm betragen. Dabei dürfen Tiefe und Breite an keiner Stelle weniger als 1,00 m messen. Wichtig: Diese Flächen dürfen sich nicht mit Verkehrswegen oder anderen Funktionsflächen (z. B. Sicherheitsabständen) überschneiden.
Hoch hinaus: Die richtige Raumhöhe
Ein kleiner Raum mit niedriger Decke wirkt schnell bedrückend. Deshalb koppelt die ASR A1.2 die lichte Höhe direkt an die Grundfläche des Raumes:
Grundfläche des RaumesMindest-RaumhöheBis 50 qm2,50 mÜber 50 qm2,75 mÜber 100 qm3,00 mÜber 2000 qm3,25 m
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Wege und Abstände: Sicherheit geht vor
Planen Sie nicht nur die Stellflächen für Möbel, sondern auch die Wege dazwischen ein. Die Breite hängt vom Zweck des Weges ab:
Verkehrswege/Fluchtwege: Müssen bei bis zu 5 Personen mindestens 0,90 m breit sein.
Wartungsgänge: Der Weg zum Fenster oder zur Heizung muss eine Mindestbreite von 0,60 m aufweisen.
Wohlfühlfaktor: Mehr als nur Vorschriften
Die Einhaltung der Mindestmaße ist das Pflichtprogramm – die Kür ist ein Umfeld, in dem man gerne arbeitet. Oft braucht es keine Luxussanierung, um die Zufriedenheit zu steigern:
Privatsphäre: Durch geschickt platzierte Stellwände entstehen geschützte Bereiche.
Grüne Akzente: Pflanzen verbessern das Raumklima und die Optik.
Licht & Farbe: Eine durchdachte Beleuchtung und harmonische Farben reduzieren Stresssymptome.
Persönliche Note: Ausreichend Platz für ein wenig Dekoration macht den anonymen Schreibtisch zum „eigenen“ Arbeitsplatz.
Fazit: Die Vorgaben der ArbStättV und ASR A1.2 sind kein bürokratisches Hindernis, sondern eine sinnvolle Investition in die Gesundheit und Motivation Ihres Teams. Ein Büro, das genug Raum zum Bewegen und Atmen lässt, ist die beste Voraussetzung für gute Ergebnisse.

